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OLG Jena, 20.02.2006 - 1 Ws 41/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat Erfolg bei Zustellung einer Gerichtsladung an die Adresse eines Vereins; Bekanntgabe von Entscheidungen; Zustellung an einen Verurteilten unter einer Vereinsadresse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 37
Bekanntgabe von Entscheidungen; Zustellung an einen Verurteilten unter einer Vereinsadresse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eisenach, 27.10.2005 - 10 BRs 49/02
- LG Mühlhausen, 15.12.2005 - 1 Qs 351/05
- OLG Jena, 20.02.2006 - 1 Ws 41/06
Papierfundstellen
- NJ 2006, 323
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92
Zurechnung fehlerhafter Zustellung kraft Rechtsscheins
Auszug aus OLG Jena, 20.02.2006 - 1 Ws 41/06
Die im selben Zusammenhang gemachten Angaben der Bewährungshelferin über die "postalischen Erreichbarkeit" des Beschwerdeführers unter der Anschrift der Thüringer Arbeitsloseninitiative konnten daher nicht als Mitteilung einer (Ersatzzustellungen ermöglichenden) Wohnanschrift aufgefasst werden, sondern betrafen ersichtlich eine bloße Kontaktadresse, an der keine Ersatzzustellungen vorgenommen werden können (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1083 ). - OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 3 Ws 224/05
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: …
Auszug aus OLG Jena, 20.02.2006 - 1 Ws 41/06
Diese umständliche, dem Rechtsmittelsystem der Strafprozessordnung fremde Verfahrensweise wird durch die analoge Anwendung des Wiedereinsetzungsrechts vermieden (…KG Berlin, aaO.;… Senatsbeschlüsse vom 31.05.2005, Az. 1 Ws 156-157/05 und 21.09.2004, Az.: 1 Ws 274/04 aaO.), die den zu Unrecht als säumig Behandelten dem schuldlos Säumigen gleichstellt (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 174, 175 mwN.). - OLG Jena, 31.05.2005 - 1 Ws 156/05
Wiedereinsetzung
Auszug aus OLG Jena, 20.02.2006 - 1 Ws 41/06
Diese umständliche, dem Rechtsmittelsystem der Strafprozessordnung fremde Verfahrensweise wird durch die analoge Anwendung des Wiedereinsetzungsrechts vermieden (…KG Berlin, aaO.; Senatsbeschlüsse vom 31.05.2005, Az. 1 Ws 156-157/05 und 21.09.2004, Az.: 1 Ws 274/04 aaO.), die den zu Unrecht als säumig Behandelten dem schuldlos Säumigen gleichstellt (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 174, 175 mwN.).